Datenschutzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Datenkontrolleur

Günter Heßmann

 

Gesammelte personenbezogene Daten

Datenschutzinformation nach Art. 13, 14 DSGVO

Die Verarbeitung von Daten in der Bezirk Unterfranken Service erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen Fachgesetzen (spezifische Informationen finden Sie bei den jeweiligen Auswahlpunkten wie z. B. "Soziales", Stellenbörse und so weiter). Angaben zum Verantwortlichen, dem Datenschutzbeauftragten sowie Erläuterungen zu den Aspekten welche Daten für welche Zwecke auf welcher Grundlage erhoben werden und an wenn diese ggfs. weitergegeben werden (Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1  DSGVO), können Sie der Informationsübersicht nach Art. 13 DSGVO entnehmen.

Nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 DSGVO weisen wir Sie auf folgende Rechte hin:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
  4. Wenn Sie in die Datenvereinbarung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu
  5. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.                                     
  6. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089-212672-0,  Fax 089-212672-50, Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

Zweck der Datenerhebung

Siehe oben

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Durch das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es dabei, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Die Bezirk Unterfranken Service bekennt sich in besonderem Maße zur Beachtung dieser menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und hat in diesem Zusammenhang eine Grundsatzerklärung  über seine Menschenrechtsstrategie abgegeben.

Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Zulieferer weitergeben. Der von der Bezirk Unterfranken Service erstellte  Verhaltenskodex  ist von unseren Lieferanten verbindlich zu beachten.

Durch ein internes Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglicht werden, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind. Zur entsprechenden Umsetzung hat die Bezirk Unterfranken Service eine Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren festgelegt.

 

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Welche Möglichkeiten der Meldung haben Hinweisgeber

Hinweisgebende Personen haben die freie Wahl, ob sie sich an eine "interne Meldestelle" der Behörde oder eine "externe Meldestelle" wenden. Sie können somit den Meldekanal frei wählen, der sich angesichts der fallspezifischen Umstände am besten eignet.

 

Für die Bearbeitung einer internen Meldung zuständige Personen beim Bezirk Unterfranken ist die Stabsstelle Beauftragter/Beauftragte für Hinweisgeberschutz und dessen/deren Vertretung.

 

Als Meldeweg für Hinweise und für den weiteren Austausch wird beim Bezirk Unterfranken eine abgesicherte Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt. Die Abgabe eines Hinweises ist in der Kommunikationsplattform auch in anonymer Form möglich.

 

Möchten Sie einen Hinweis abgeben, klicken Sie auf den folgenden Link:

 

https://customer-portal.smartintegrityplatform.com/DE/bezirk-unterfranken-73/third-party

 

Als sogenannte externe Meldestelle ist in Deutschland grundsätzlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) vorgesehen. Sie soll für Bund und Länder zuständig sein und Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor annehmen.

 

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